Konzept, Gliederung, Textcoaching und Teiltexte für ein Infoheft zur Istanbul-Konvention. Die Publikation bereitet Ergebnisse einer Forschungsarbeit der Professorin Ariane Brenssell für Studierende der sozialen Arbeit auf. Gestaltung Meike Töpperwien.

Istanbul-Konvention

Neue Grundlagen für die soziale Arbeit

Seit 2018 gilt in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, kurz Istanbul Konvention. In dieser Broschüre werden ihre Auswirkungen auf die soziale Arbeit anhand von Praxisbeispielen erläutert. Hintergrundwissen und Zahlen sowie Expert*innenstimmen aus der Forschungsarbeit von Ariane Brenssell von 2019 erleichtern das Verständnis und ermöglichen einen praxisnahen Einstieg in das Thema.

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Anknüpfungspunkte für die soziale Arbeit

Arbeitsbeispiel 1
Frau Yildirim ist Schulsozialarbeiterin an einer Berufsschule. Sie wird von einer Lehrerin auf die 22jährige Schülerin Lina S. angesprochen. Seit etwa zwei Monaten verhält diese sich gegenüber Mitschüler*innen und Lehrkräften zunehmend unberechenbar, häufig aggressiv, zu anderen Zeiten völlig lethargisch. Sie macht anzügliche Witze, prahlt mit sexuellen Ausschweifungen und stört damit auch den Unterricht. Frau Yildirim bietet Lina S. ein Gespräch an, das diese empört ablehnt.

Was tun?
• Frau Yildirim weiß, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine der möglichen Ursachen für ein solches Verhalten sein kann.
• Sie stellt fest, dass es an der Schule keine Präventionsangebote für Schüler*innen und Schüler gibt, obwohl diese von der Istanbul Konvention gefordert werden. Mit der Konvention im Rücken wendet sie sich an die Schulleitung.
• Die Schulleitung sorgt dafür, dass die örtliche Mädchenberatung Präventionsveranstaltungen in allen Klassen durchführt, außerdem gibt es eine Schulung für das Kollegium.
• Durch die Präventionsveranstaltung werden mehrere junge Frauen – unter ihnen auch Lina S. – ermutigt, sich an die Mädchenberatung zu wenden, wo sie fachkundig und ressourcenorientiert unterstützt werden.
• Berufsschule und Mädchenberatungsstelle nutzen den Anlass, um die Kommune auf den Präventionsbedarf im Sinne der Istanbul Konvention aufmerksam zu machen. Die Beratungsstelle fordert auf der Grundlage der Istanbul Konvention eine Erhöhung der Fördergelder, damit Präventionsveranstaltungen in Zukunft an allen Schulen durchgeführt werden können.
• Die Istanbul Konvention fordert darüber hinaus auch eine Verankerung der Thematik in den Lehrplänen. Frau Yildirim bringt das Thema deshalb beim Runden Tisch gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein, der sich für eine entsprechende Änderung der Lehrpläne stark machen wird.
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